A consumer-law guide from a Viennese weekly on the EU air passenger rights regulation. Watch the connectors that set conditions and make concessions: sofern, es sei denn, wenngleich, zumal, insofern.
Stundenlanges Warten am Gate, eine Anzeigetafel, auf der „verspätet“ steht, und keine Auskunft vom Personal: Wer häufig fliegt, kennt diese Situation. Weniger bekannt ist, dass Fluggäste in der Europäischen Union in vielen Fällen Anspruch auf eine Entschädigung haben. Grundlage ist eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2004, die die Rechte von Passagieren bei Verspätungen, Annullierungen und Überbuchungen regelt. Allerdings knüpft sie diese Rechte an eine Reihe von Bedingungen.
Zunächst ist zu klären, ob die Verordnung überhaupt anwendbar ist. Das ist der Fall, sofern der Flug in einem Mitgliedstaat der EU beginnt – unabhängig davon, welche Fluggesellschaft ihn durchführt. Für Flüge, die außerhalb der EU starten und in der EU landen, gilt sie hingegen nur dann, wenn die ausführende Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat. Ein Flug von New York nach Wien mit einer amerikanischen Airline fällt demnach nicht darunter, ein Flug mit einer europäischen Gesellschaft auf derselben Strecke dagegen schon.
Does the regulation apply to a flight from New York to Vienna with an American airline?
No Yes, always Only in winter
Eine Entschädigung steht Reisenden zu, sofern sie ihr Endziel mit mindestens drei Stunden Verspätung erreichen. Die Höhe richtet sich nach der Entfernung: Bei Strecken bis 1.500 Kilometer beträgt sie 250 Euro, bei mittleren Distanzen 400 Euro und bei Flügen über 3.500 Kilometer 600 Euro. Maßgeblich ist dabei nicht der Zeitpunkt des Abflugs, sondern der Moment, in dem am Zielort die Flugzeugtür geöffnet wird. Verpasst ein Reisender wegen eines verspäteten Zubringerflugs seinen Anschluss, zählt die Verspätung am Endziel, sofern beide Flüge gemeinsam gebucht wurden.
How much compensation is due for a delay of over three hours on a 1,000-kilometre flight?
250 euros 400 euros 600 euros
Die Fluggesellschaft muss jedoch nicht zahlen, wenn die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch mit allen zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen. Dazu zählen etwa extreme Wetterbedingungen, Sicherheitsrisiken oder Streiks der Fluglotsen. Technische Defekte gelten nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hingegen in der Regel nicht als außergewöhnlich, es sei denn, sie beruhen auf versteckten Fabrikationsfehlern oder auf Sabotage. Gleiches gilt für Streiks des eigenen Personals der Airline.
Which cause usually does NOT count as an extraordinary circumstance?
A technical defect Extreme weather An air traffic controllers' strike
Unabhängig von der Frage der Entschädigung haben Passagiere bei längeren Wartezeiten Anspruch auf Betreuung. Die Airline muss Mahlzeiten und Getränke in angemessenem Umfang bereitstellen und, falls eine Übernachtung notwendig wird, für ein Hotel samt Transfer sorgen. Auch zwei Telefonate oder E-Mails müssen den Wartenden ermöglicht werden. Diese Pflichten bestehen selbst bei außergewöhnlichen Umständen. Wenngleich viele Fluggesellschaften ihnen nachkommen, sollten Reisende Belege für selbst bezahlte Ausgaben sorgfältig aufbewahren, zumal eine nachträgliche Erstattung sonst schwer durchzusetzen ist.
What must the airline provide during long waits, even in extraordinary circumstances?
Meals, drinks and, if necessary, a hotel Cash compensation A free flight
Bei Annullierungen gelten ähnliche Regeln. Wird ein Flug weniger als vierzehn Tage vor dem geplanten Abflug gestrichen, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entschädigung – es sei denn, die Fluggesellschaft bietet eine zeitlich vergleichbare Ersatzverbindung an. In jedem Fall können Reisende zwischen der Erstattung des Ticketpreises und einer anderweitigen Beförderung zum Zielort wählen.
When is there normally no compensation for a cancellation?
When you were told at least fourteen days before the flight When the ticket was cheap When the flight was short
Die Durchsetzung der Ansprüche gestaltet sich in der Praxis mitunter schwierig. Nicht selten lehnen Airlines Forderungen zunächst unter Verweis auf außergewöhnliche Umstände ab. Betroffene sollten sich davon nicht entmutigen lassen, zumal entsprechende Begründungen einer gerichtlichen Prüfung häufig nicht standhalten. In Österreich steht zudem eine staatliche Schlichtungsstelle zur Verfügung, die kostenlos zwischen Passagieren und Fluggesellschaften vermittelt. Ansprüche verjähren hierzulande nach gängiger Ansicht erst nach drei Jahren – insofern besteht auch nach der Rückkehr aus dem Urlaub kein Grund zur Eile, wohl aber zur Sorgfalt.
How long do passengers in Austria have to make a claim?
Three years Three months Two weeks